Privatfahrzeuge auf dem Gelände

Wir haben eine Geländeordnung. Wer sie nicht (mehr) kennt, sie wird auf Verlangen zugesandt. Auf unserer Homepage findet ihr sie auch. Sicher, es betrifft nur Ausnahmen, aber diese haben in letzter Zeit zugenommen. Unser Sportpark ist autofrei! Im Detail:

„2.10 Der Sportpark darf außerhalb des Parkplatzes und seiner Zuwege ohne Zustimmung des Vorstandes/Geländewartes nicht mit Fahrzeugen und Fahrrädern befahren werden. Der Transport des Wohnwagens zum Stellplatz erfolgt nach Möglichkeit mit dem Vereinstraktor. Hierbei entstehende Schäden an Erdreich und Anpflanzungen sind vom Wohnwagenbesitzer unverzüglich zu beheben“. (Auszug aus der Geländeordnung)

Sollte also eurer Meinung nach die Notwendigkeit bestehen, sprecht bitte vorher ein Mitglied des Vorstandes an. Einer von uns ist fast immer auf dem Gelände. Und es gibt Telefone. Die Neuanbringung der
Sperrung der Zufahrtswege, wie sie einmal waren, wäre nur mit unverhältnismäßigen Mitteln realisierbar. Ich glaube, dass muss nicht sein.

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